Wettbewerbsbedingungen

Der Brandenburger Innovationspreis – Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik braucht eine starke regionale Innovationskultur.

Der Brandenburger Innovationspreis wird vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für herausragende und zukunftsweisende Innovationen, insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen in den Clustern Ernährungswirtschaft, Metall sowie Kunststoffe und Chemie vergeben. Der Brandenburger Innovationspreis ist eng verzahnt mit der Innovationsstrategie des Landes Brandenburg (innoBB plus 2025). Die Auszeichnung unterstreicht die Bedeutung von Innovationen für die Entwicklung der Unternehmen und nachhaltiges Wachstum.

Wichtige Termine

  • Bewerbungszeitraum: 15. Januar 2024 bis 8. April 2024
  • Begutachtung der Bewerbungen durch die Jury: April/Mai 2024
  • Öffentliche Bekanntgabe der Nominierten: 14. Mai 2024
  • Wettbewerbspräsentation (Pitch) der Nominierten vor der Jury: 22. Mai 2024 (TH Wildau)
  • Bekanntgabe der Preisträger und Preisverleihung: 3. Juli 2024

Was wird ausgezeichnet?

Der Brandenburger Innovationspreis wird für nachhaltige

  • Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen
  • Konzeptinnovationen wie z.B. Organisations- oder Geschäftsmodelle

verliehen.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind folgende Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben:

  1. kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten einschließlich Start-ups, junge Unternehmen, Handwerksbetriebe, allein oder in Kooperation,
  2. wissenschaftliche Einrichtungen ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen i.S. von Buchstabe a)
  3. Großunternehmen ab 250 Beschäftigte ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen i.S. von Buchstabe a)

Die teilnehmenden Unternehmen müssen einem Brandenburger Cluster angehören. Auch clusterübergreifende Innovationen sind teilnahmeberechtigt.

Welche Voraussetzungen muss Ihre Innovation erfüllen?

Die Innovationen müssen

  1. auf dem Markt eingeführt sein oder kurz vor ihrer Markteinführung stehen und Aussicht auf eine erfolgreiche Etablierung am Markt haben. Die Markteinführung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen bzw. soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen.

    oder

  2. in einem Unternehmen eingeführt und geeignet sein, die Marktpositionen und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.

Die Entwicklung, Umsetzung und/oder Verwertung der Innovation erfolgt im Land Brandenburg bzw. wird hier angestrebt.

Wie können Sie sich bewerben?

Bitte bewerben Sie sich hier für den Brandenburger Innovationspreis.

Wer entscheidet über die Bewerbungen?

Über die Verleihung des Innovationspreises entscheidet eine unabhängige Jury in einem zweistufigen Verfahren auf der Grundlage:

  • der eingereichten Unterlagen
  • der persönlichen Präsentation vor der Jury.

Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich.

Welche Kriterien legt die Jury zugrunde?

Die eingereichten Bewerbungen werden von der Jury bewertet nach den Kriterien

  • Innovationshöhe,
  • Marktreife/Marktrelevanz,
  • Wertschöpfung im Land Brandenburg,
  • Nachhaltigkeit.

Was gibt es zu gewinnen?

Der Brandenburger Innovationspreis ist insgesamt mit 30.000 Euro dotiert. Es können bis zu drei Preise sowie ein Sonderpreis für Kleinstunternehmen vergeben werden. Darüber hinaus erhalten alle Preistragenden:

  • einen Preisträgerfilm,
  • eine Urkunde,
  • eine Skulptur und
  • ein Marketingpaket inkl. Sieger-Logo, mit dem die Auszeichnung wirkungsvoll bekannt gemacht werden kann.

Das Preisgeld ist de-minimis-relevant. Da die Preisgelder als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt werden, ist eine Auszahlung bei Überschreitung der relevanten Förderregularien nicht möglich. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1) werden bei der Europäischen Kommission auch Preisgelder als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Ein Betrag von insgesamt 200.000 € im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Jahren je Empfänger darf nicht überschritten werden.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Wenn Sie für die Wettbewerbspräsentation nominiert werden, nimmt das Wettbewerbsbüro Kontakt zu Ihnen auf.

Unternehmen, die eine Auszeichnung mit dem Preis erhalten, werden auf einer gemeinsamen Preisverleihung im Rahmen einer Clusterveranstaltung bekannt gegeben.

Wer verleiht den Preis?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vergibt den Innovationspreis des Landes Brandenburg.

Welche zusätzlichen Teilnahmebedingungen sind zu beachten?

Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers ist erforderlich.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden anlassbezogen in die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie eingebunden.

Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Wettbewerbsjahres rechtssicher vernichtet.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Fragen?

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